Plötzlich Pflegefall: Der 5‑Schritte‑Notfallplan für Angehörige (erste 72 Stunden)
- julian25436
- 8. Jan.
- 3 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 11. Jan.

Ein Sturz, ein Schlaganfall oder eine plötzliche Diagnose.
Von einer Sekunde auf die andere ist nichts mehr, wie es war. Während Sie emotional versuchen, die neue Situation zu verarbeiten, verlangen Krankenhäuser, Pflegekassen und Behörden schnelle Entscheidungen.
In meiner Beratung erlebe ich häufig, dass Angehörige in dieser Phase aus Überforderung Entscheidungen treffen, die später nur schwer zu korrigieren sind. Dieser Leitfaden hilft Ihnen dabei, in den ersten 72 Stunden nach Eintritt eines Pflegefalls wieder Orientierung und Handlungssicherheit zu gewinnen.
Schritt 1: Das Entlassmanagement aktiv einbinden
Liegt Ihr Angehöriger im Krankenhaus, ist der Sozialdienst beziehungsweise das Entlassmanagement Ihre wichtigste Anlaufstelle .
Was Sie konkret tun sollten:
Bitten Sie aktiv um ein Gespräch mit dem Entlassmanagement.
Warum das wichtig ist:
Das Krankenhaus kann einen Eilantrag auf Pflegegrad anstoßen.
Dadurch wird sichergestellt, dass bereits direkt nach der Entlassung Leistungen wie ein ambulanter Pflegedienst oder notwendige Hilfsmittel organisiert werden können.
Wichtig:
Lassen Sie sich eine Kopie des ärztlichen Kurzberichts aushändigen. Dieser Bericht bildet die Grundlage für nahezu alle weiteren Anträge.
Schritt 2: Antrag auf Pflegegrad sofort stellen (formlos)
Leistungen der Pflegeversicherung werden rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung gewährt. Tritt der Pflegefall beispielsweise am 30. eines Monats ein, zählt dieser Tag bereits vollständig.
Praktischer Tipp:
Eine formlose Mitteilung per E‑Mail oder ein kurzer Anruf bei der Pflegekasse genügt:
„Hiermit beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung für [Name, Geburtsdatum, Versichertennummer]."
Warum dieser Schritt entscheidend ist:
Auch wenn die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst erst Wochen später erfolgt, sichern Sie sich mit dem Antragsdatum rückwirkend Pflegegeld und weitere Leistungen.
Schritt 3: Übergangspflege organisieren
In vielen Fällen ist die häusliche Versorgung unmittelbar nach der Entlassung noch nicht gesichert. Die Wohnung ist nicht vorbereitet oder ein Pflegedienst kann kurzfristig keine Versorgung übernehmen.
Folgende Möglichkeiten stehen zur Verfügung:
– Kurzzeitpflege: Vorübergehende stationäre Versorgung für mehrere Wochen, um Zeit für Organisation und Anpassungen zu Hause zu gewinnen.
– Übergangspflege im Krankenhaus: Wenn eine Versorgung zu Hause nicht sichergestellt werden kann, ist unter bestimmten Voraussetzungen ein Verbleib im Krankenhaus von bis zu zehn Tagen möglich.
Schritt 4: Hilfsmittel und Wohnraumanpassung
Um Pflege zu Hause überhaupt leisten zu können, werden häufig kurzfristig Hilfsmittel benötigt.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch:
Ab Pflegegrad 1 stehen monatlich bis zu 40 € für Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel oder Einmalhandschuhe zur Verfügung.
Technische Hilfsmittel:
Pflegebetten, Antirutschmatratzen oder Badewannenlifter werden häufig direkt über den Sozialdienst des Krankenhauses veranlasst.
Wohnraumanpassung:
Die Pflegekasse kann Zuschüsse von bis zu 4.000 € pro Maßnahme gewähren, beispielsweise für Badumbauten oder andere wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.
Schritt 5: Die psychische Belastung ernst nehmen
Ein häufiger Fehler in akuten Pflegesituationen ist der Versuch, alles allein bewältigen zu wollen. Pflege ist jedoch ein langfristiger Prozess und kein kurzfristiges Projekt.
Überlegen Sie frühzeitig:
– Wer kann im Familien‑ oder Freundeskreis unterstützen?
– Wer übernimmt organisatorische Aufgaben wie Behördenkontakte oder Einkäufe?
Informieren Sie zudem Ihren Arbeitgeber. Nach dem Pflegezeitgesetz besteht im Akutfall Anspruch auf bis zu zehn Tage kurzzeitige Arbeitsverhinderung. In dieser Zeit kann Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatz beantragt werden.
Fachlicher Hinweis aus der Praxis
Ein Pflegefall gleicht dem Betreten eines fremden Landes mit unbekannter Sprache.
Eine strukturierte Beratung hilft dabei, dieses „Pflege‑Deutsch“ verständlich zu machen.
Ein häufiger Stolperstein bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst ist die sogenannte „Gute‑Tag‑Falle“:
Pflegebedürftige stellen sich häufig leistungsfähiger dar, als es dem Alltag entspricht.
Dies kann zu einer zu niedrigen Einstufung und damit zu finanziellen Nachteilen führen.
Haben Sie aktuell einen akuten Pflegefall?
Gerne unterstütze ich Sie dabei, die nächsten Schritte zu sortieren.
In einem kostenfreien 15‑minütigen Erstgespräch klären wir gemeinsam:
– Welche Aufgabe jetzt Priorität hat
– Welche Anträge sofort gestellt werden sollten
– Wie Sie sich auf die Begutachtung vorbereiten



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