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Pflegegrad abgelehnt oder zu niedrig? So legen Sie Widerspruch richtig ein (Leitfaden 2026)

Aktualisiert: 13. Jan.


Ruhiges gezeichnetes bild einer verzweifelten Frau an einem Tisch mit einem Gutachten vor sich

Der Bescheid der Pflegekasse ist da und die Enttäuschung ist groß?

Der Pflegegrad wurde abgelehnt oder deutlich zu niedrig eingestuft. Viele Angehörige geben an diesem Punkt frustriert auf.

Dabei lohnt sich ein Widerspruch häufig, insbesondere dann, wenn Einschränkungen im Alltag nicht vollständig erfasst wurden. In diesem Leitfaden erfahren Sie, welche Fristen gelten und wie Sie das Gutachten des Medizinischen Dienstes (MD) systematisch prüfen und gezielt angreifen.

1. Die wichtigste Regel: Die Ein-Monats-Frist

Nach der Bekanntgabe des Bescheids haben Sie einen Monat Zeit, um schriftlich Widerspruch einzulegen. Maßgeblich ist der Zugang des Bescheids. Heben Sie Umschlag und Schreiben unbedingt auf.

Tipp:

Wenn die Zeit knapp ist, senden Sie zunächst einen formlosen Widerspruch ohne Begründung: „Gegen Ihren Bescheid vom [Datum] lege ich hiermit Widerspruch ein. Eine Begründung folgt.“

So wahren Sie die Frist und gewinnen Zeit.

2. Fordern Sie das Gutachten an

Oft erhalten Sie nur den Bescheid, nicht aber das vollständige MD-Gutachten. Fordern Sie dieses umgehend bei der Pflegekasse an, um die Bewertung nachvollziehen zu können.

3. Das Gutachten richtig prüfen

Vergleichen Sie das Gutachten Punkt für Punkt mit Ihrem Pflegetagebuch:

- Wurden Einschränkungen übersehen?

- Sind Zeitangaben realistisch?

- Wurden alle Module berücksichtigt, insbesondere Kognition und Selbstversorgung?

4. Die Begründung: Sachlich, strukturiert, belegbar

Emotionale Aussagen helfen nicht. Beziehen Sie sich konkret auf die Begutachtungsmodule.

Beispiel:

„In Modul 4 (Selbstversorgung) wird angegeben, dass das Waschen selbstständig erfolgt. Laut Pflegetagebuch ist jedoch eine vollständige Übernahme erforderlich, da…“

Fügen Sie aktuelle Arztberichte oder Medikamentenpläne bei.

5. Was passiert nach dem Widerspruch?

In den meisten Fällen veranlasst die Pflegekasse im Widerspruchsverfahren eine Zweitbegutachtung, häufig durch einen anderen Gutachter, der erneut zu Ihnen nach Hause kommt. Alternativ kann die Neubewertung auch auf Basis der Akten erfolgen.

Expertenrat:

Bei erfolgreichem Widerspruch werden Pflegeleistungen in der Regel rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung nachgezahlt.

Hinweis:

Dieser Leitfaden ersetzt keine Rechtsberatung, bietet jedoch eine praxisnahe Orientierung.

Unterstützung durch EngelCare-Digital:

Wir analysieren gemeinsam Ihr MD-Gutachten, prüfen mögliche Bewertungsfehler und klären, ob und in welcher Form

eine Unterstützung sinnvoll ist, z. B. als einmalige Hilfe bei der Begründung oder als begleitende Unterstützung im gesamten Widerspruchsverfahren.


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