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125 € jeden Monat „geschenkt“?



So nutzen sie den Entlastungsbeitrag richtig


Wie Sie den Entlastungsbetrag richtig nutzen und kein Geld verschenken


Wussten Sie, dass in Deutschland jedes Jahr Milliarden Euro an Pflegeleistungen verfallen, weil sie schlichtweg nicht abgerufen werden?

Einer der am häufigsten übersehenen Schätze ist der Entlastungsbetrag von 125 € pro Monat. Gerade für Menschen mit Pflegegrad 1 ist er oft die einzige finanzielle Unterstützung und dennoch bleibt das Geld viel zu oft ungenutzt bei der Pflegekasse liegen.

In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie sich dieses Budget sichern, wofür Sie es nutzen dürfen und worauf Sie unbedingt achten sollten.


Was genau ist der Entlastungsbetrag?


Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI ist eine gesetzliche Leistung für alle Versicherten mit einem Pflegegrad von 1 bis 5, die zu Hause gepflegt werden.

Das Wichtigste vorab:

  • Der Betrag wird nicht automatisch auf Ihr Bankkonto überwiesen.

  • Es handelt sich um ein Erstattungsbudget.Das heißt: Sie nutzen eine Dienstleistung, reichen die Rechnung ein und erhalten bis zu 125 € monatlich zurück.

  • Der Anspruch entsteht rückwirkend ab dem Monat, in dem der Pflegegrad beantragt wurde.


Der „Joker“ für Pflegegrad 1


Während es bei Pflegegrad 1 kein monatliches Pflegegeld zur freien Verfügung gibt, ist der Entlastungsbetrag hier der wichtigste Zugang zu Unterstützung.

Besonderheit: Nur bei Pflegegrad 1 darf der Entlastungsbetrag flexibel auch für Leistungen eines Pflegedienstes genutzt werden, die über reine Hauswirtschaft hinausgehen, zum Beispiel Unterstützung bei der Körperpflege.

Ab Pflegegrad 2 sind diese Leistungen vorrangig über die Pflegesachleistungen abzurechnen.


Wofür dürfen Sie die 125 € einsetzen?


Ziel des Entlastungsbetrags ist es, Angehörige zu entlasten und die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person zu fördern.

Das Budget darf für nach Landesrecht anerkannte Angebote genutzt werden, zum Beispiel:

  • Haushaltshilfe Unterstützung beim Reinigen der Wohnung, Kochen, Einkaufen oder Wäschewaschen

  • Alltagsbegleitung Begleitung zu Arztterminen, gemeinsame Spaziergänge, Vorlesen oder einfach Zeit für Gespräche

  • Pflegedienst-Leistungen Unterstützung im Alltag durch professionelle Dienste(bei Pflegegrad 1 besonders flexibel nutzbar)

  • Tages- und Nachtpflege Auch zur Deckung von Eigenanteilen bei teilstationärer Betreuung


Der große Vorteil: Geld ansparen statt verlieren


Ein entscheidender Punkt, den viele nicht kennen: Der Entlastungsbetrag verfällt nicht am Monatsende.

  • Monatlicher Übertrag: Wird der Betrag im Januar nicht genutzt, stehen im Februar 250 € zur Verfügung.

  • Die 1.500-€-Chance: Wer ein ganzes Jahr keine Leistungen abruft, sammelt ein Guthaben von 1.500 € an.

  • Wichtige Frist: Guthaben aus dem Vorjahr kann noch bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Danach verfällt es endgültig.


Wie kommen Sie praktisch an das Geld?


Die Nutzung ist einfacher, als viele denken:

Schritt 1: Anerkannten Anbieter finden Suchen Sie eine Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung oder einen Pflegedienst mit offizieller Zulassung.

Schritt 2: Abtretungserklärung unterschreiben Der Anbieter rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.

→ kein Vorstrecken

→ kein Papierkram für Sie

Schritt 3: Alternativ Erstattung beantragen Sie zahlen selbst und reichen die Rechnungen gesammelt bei der Pflegekasse ein.


Experten-Tipp von EngelCare-Digital


Viele Familien sind überrascht, wenn wir gemeinsam feststellen, dass bereits mehrere hundert oder sogar tausend Euro bei der Pflegekasse für sie bereitliegen. Dieses Geld ist dafür gedacht, Ihren Alltag spürbar zu erleichtern.

Ich unterstütze Sie dabei:

  • Budget-Check: Wir prüfen, wie viel angespartes Guthaben Ihnen aktuell zusteht

  • Anbietersuche: Unterstützung bei der Suche nach qualifizierten Helfern in Ihrer Region

  • Abrechnungs-Service: Wir stellen sicher, dass Ihre Rechnungen korrekt erstattet werden

👉 Verschenken Sie kein Geld, das für Ihre Lebensqualität gedacht ist.

Lassen Sie uns in einem kostenlosen Erstgespräch klären, wie wir Ihre Entlastung sinnvoll planen können.


 
 
 

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