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Pflegegeld vs. Pflegesachleistung: Welche Leistung passt zu Ihnen?

Eine alte Dame vor Zwei Zetteln (Entscheidungen)

Wenn der Pflegegrad bewilligt ist, folgt die nächste wichtige Entscheidung: Nutzen Sie Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder eine Kombinationsleistung?


Diese Wahl ist entscheidend für Ihren Alltag und Ihre Finanzen. In diesem Leitfaden erklären wir die Unterschiede, die aktuellen Beträge (Stand 2026) und helfen Ihnen, die für Ihre Situation passende Option zu finden.



Kurzfassung: Die Unterschiede einfach erklärt



Pflegegeld:


Sie organisieren die Pflege privat, meist durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn. Das Pflegegeld wird Ihnen monatlich direkt auf Ihr Konto überwiesen.



Pflegesachleistungen:


Ein zugelassener ambulanter Pflegedienst übernimmt die Pflege. Die Pflegekasse rechnet direkt mit dem Dienstleister ab. Sie erhalten kein Geld ausgezahlt.



Beide Leistungen können frei kombiniert und monatlich angepasst werden.



1. Das Pflegegeld – flexibel, aber verantwortungsvoll



Das Pflegegeld ist die am häufigsten genutzte Leistungsform, da Pflege in Deutschland überwiegend von Angehörigen übernommen wird.



Aktuelle Pflegegeldbeträge (pro Monat):



Pflegegrad 1: kein Pflegegeld 


Pflegegrad 2: 332 € 


Pflegegrad 3: 572 € 


Pflegegrad 4: 764 € 


Pflegegrad 5: 946 € 



Hinweis: Diese Beträge wurden 2024 angepasst und gelten voraussichtlich auch 2026 unverändert.



Vorteile des Pflegegeldes:


- Hohe Flexibilität bei der Organisation der Pflege


- Finanzielle Anerkennung für pflegende Angehörige


- Geringerer Verwaltungsaufwand



Nachteile des Pflegegeldes:


- Organisation der Pflege liegt vollständig bei Ihnen


- Pflicht-Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI ab Pflegegrad 2, um die häusliche Pflege beratend zu sichern



2. Die Pflegesachleistung – professionelle Unterstützung im Alltag



Pflegesachleistungen sind Dienstleistungen eines ambulanten Pflegedienstes, auch wenn der Begriff anderes vermuten lässt.



Aktuelle Budgets für Pflegesachleistungen (pro Monat):



Pflegegrad 1: keine Sachleistung 


Pflegegrad 2: bis zu 761 € 


Pflegegrad 3: bis zu 1.432 € 


Pflegegrad 4: bis zu 1.778 € 


Pflegegrad 5: bis zu 2.200 € 



Vorteile der Pflegesachleistung:


- Entlastung durch professionelle Pflege


- Fachgerechte Durchführung pflegerischer und medizinischer Aufgaben


- Direkte Abrechnung zwischen Pflegekasse und Pflegedienst



Nachteile der Pflegesachleistung:


- Weniger Flexibilität durch feste Touren und Zeiten


- Vertrags- und Abzeichnungsaufwand



3. Die Kombinationsleistung – flexibel und sinnvoll



Viele Familien nutzen eine Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen.



Beispiel Pflegegrad 3:


Die Angehörigen übernehmen einen Teil der Pflege, während ein Pflegedienst einzelne Leistungen wie das Duschen übernimmt.



Wichtig:


Wird z. B. 50 % des Sachleistungsbudgets genutzt, werden zusätzlich 50 % des Pflegegeldes ausgezahlt. Die Abrechnung erfolgt centgenau.



4. Wann sollten Sie Ihre Leistung anpassen?



Die Entscheidung ist nicht dauerhaft festgelegt und kann monatlich geändert werden.



Ein Wechsel zur Pflegesachleistung ist sinnvoll, wenn:


- die Belastung für Angehörige zu groß wird


- pflegerische Aufgaben nicht mehr sicher übernommen werden können



Ein Wechsel zum Pflegegeld ist sinnvoll, wenn:


- Sie die Pflege wieder selbst organisieren möchten


- der Pflegedienst nicht passend verfügbar ist



Zusätzlicher Entlastungsbetrag:


Unabhängig von Pflegegeld oder Sachleistung steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 ein Entlastungsbetrag von 125 € monatlich zu.



Experten-Rat:


Viele Familien schöpfen ihre Leistungen nicht optimal aus. Durch falsche Kombinationen oder Unwissenheit bleibt Geld ungenutzt.



Unterstützung durch EngelCare-Digital:


Im kostenlosen Erstgespräch prüfen wir gemeinsam Ihre Situation und besprechen, welche Leistungsform oder Kombination für Sie sinnvoll ist

als einmalige Beratung oder begleitende Unterstützung.



Jetzt kostenloses Erstgespräch vereinbaren.


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